OnlyFans im Wandel: Vom Erotik-Anbieter zur Social-Media-Marke für Sportstars
Hier kommt der große Rundumschlag zu OnlyFans – und was sich in den letzten Jahren schon andeutete, aber nun auf dem Mainstream-Tablett…

Du hast Dich schon mal gefragt, ob du „einfach so“ bei OnlyFans Geld verdienen kannst, hast aber einen Hauptberuf, dem du nachgehst?
Wir versuchen ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. Aber wir können natürlich keine Rechtsberatung anbieten!
Genauere Auskünfte erteilt dir das für dich zuständige Gewerbe- und/oder Finanzamt!
Grundsätzlich
Arbeitszeit
Einkommen
Kleingewerbe & Steuern
Die Tätigkeit als Nebenjob bei OnlyFans wird als nebenberufliche Selbstständigkeit bezeichnet.
Wenn Deine Tätigkeit nicht unter die freien Berufe fällt, musst du in der Regel ein Gewerbe anmelden.
Bei einem zu erwartenden Umsatz (die reinen Einnahmen des Unternehmens) bis 20.000 € pro Jahr meldest du die Nebentätigkeit bei OnlyFans als Kleingewerbe an! Hier greift die Kleinunternehmerregelung.
Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer befreit, aber du musst Einkommenssteuer und Gewerbesteuer abführen wie jeder anderer Unternehmer auch.
In jedem Fall musst du ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, wenn du Geld über OnlyFans verdient. Dort sollte dann angekreuzt werden, dass man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht (s.o.).
Erkundige dich bei deinem Finanz- oder Gewerbeamt, wie alles genau abläuft und was benötigt wird.
Im Anschluss an die Anmeldung bei Gewerbeamt erhältst du alle Infos und Daten, die du als selbstständiger benötigst.
Solltest Du über die Kleinunternehmerregelung kommen, dann musst Du neu planen!